Bianka Jogwitz, Datenschutzbeauftragte

Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatorin im Gesundheitswesen berate ich Sie gern zu all Ihren Fragen zur DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz individuell.

Seit dem 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU und die angepasste Version des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSGneu) in Kraft getreten. Im gleichen Atemzug wurden auch oft die neuen Bußgelder angeführt, die bei Nichteinhaltung der Vorgaben bis zu 4% des Vorjahresumsatzes oder 20.000.000 € (je nach dem, was höher ist) betragen. Das verunsichert vor allem kleinere Betriebe, macht zum Teil sogar Angst und führt zu vielen Fragen rund ums Thema Datenschutz.

Betrifft mich die DSGVO (auch als Verein oder Selbständiger)?

Antwort: Ja! Sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten – egal ob online oder offline, digital oder analog.

Brauche ich eine Datenschutzbeauftragte (DSB)?

Antwort: Wenn mehr als 19 Personen in Ihrem Unternehmen/ Verein regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, dann ja. (Dazu zählen auch Ehrenamtliche!) Lassen Sie sich nicht täuschen: Auch, wenn Sie gesetzlich nicht verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, müssen Sie dennoch sämtliche Vorgaben erfüllen. Ihnen fehlt jedoch eine kompetente Beratung. Daher ist ein externer Berater auch dann sinnvoll, wenn Sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, einen DSB zu bestellen.

Muss ich noch mehr beachten oder verändern?

Antwort: Vermutlich. Zu bedenken wären beispielsweise die Datenschutzerklärung Ihrer Website, die Frage nach Auftragsdatenverarbeitung (z.B. über Google oder ein Newslettertool), die Nachweise über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten), die Information der Betroffenen nach Art. 13ff u.v.m.

Welche Leistungen erhalten Sie?

  • externe Datenschutzbeauftragter, d.h. Beratung, Schulung, Audit, Hinwirkung und Überwachung datenschutzrechtlicher Vorgaben
  • Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten (inklusive Risiko-Betrachtung und TOMs), bereits mit Muster-Verfahren
  • Datenschutzerklärung (Information nach Art. 14 DSGVO)
  • Datenschutzerklärung für Ihre Website (von meinem Partner eRecht24, daher rechtssicher)
  • bei Bedarf auch Impressum/ Facebook-Impressum (von meinem Partner eRecht24, daher rechtssicher)
  • individuelle Einwilligungserklärungen für Ihre Bedürfnisse (z.B. Einwilligung zur Nutzung von Fotos)
  • Muster-Mitarbeiter-Verpflichtungen
  • Muster-Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung
  • Muster-Vereinbarung für gemeinsame Verantwortlichkeiten (Joint Controllership)*
  • Prozesse z.B. für die Meldung von Datenpannen
  • Dienstanweisungen als Organisatorische Maßnahme
  • uvm.

Kosten

Kontaktieren Sie mich einfach.
(Ihre Daten verarbeite ich vertraulich und ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage. Rechtsgrundlage ist Art. 6 (1) b.)