Cookie Policy – Keks-Richtlinie

Eigentlich wäre diese „Cookie-Policy – Keksrichtlinie“ überhaupt nicht nötig. Diese Seite benutzt ganz ehrlich keine Cookies und folgt damit den DSGVO-Grundsätzen der Datenminimierung des „privacy-by-design“. Deswegen finden Sie auf meiner Seite auch keinen netten Banner zur Information, den die meisten – wenn wir ehrlich sind – eh ignorieren – und auch keinen Cookie-Einwilligungs-Overlay.

Glauben Sie mir nicht? Prüfen Sie es gern selbst nach unter: https://webbkoll.dataskydd.net 

 

cookieWieso eigentlich Kekse?

„Cookies“ ist ein niedliches Wort für eine Textdatei, die auf dem Rechner des Nutzers (also Ihrem Rechner/ Handy) gespeichert werden. Also Vorsicht vor Krümeln im Bett!

Cookies speichern einerseits Präferenzen des Nutzers und verbessern so das Nutzererlebnis. Besonders „Einkaufswagen“ oder Tools, die die Einwilligung zum Setzen von Cookies abfragen, können nicht ohne Cookies funktionieren. Solche internen Cookies („first-party-cookies“) sind in der Regel „Session-Cookies“ und werden beim Verlassen einer Seite wieder gelöscht. Diese Cookies benötigen i.d.R. keine Einwilligung.

Die allermeisten Cookies dürfen jedoch erst nach einer Einwilligung gesetzt werden.

Denn: Cookies können auch das Nutzer-Verhalten verfolgen („tracken“) und es für Marketingzwecke Dritter nutzbar machen (besonders beliebt sind hier google analytics, Double Click und facebook pixels). Für diese Cookies benötigt der verantwortliche Webseitenbetreiber zwingend eine Einwilligung vor der Verarbeitung, da Ihre Daten nicht nur website-übergreifend verarbeitet, sondern auch noch in ein Drittland übermittelt werden. Was die wenigsten wissen: Dieses Tracking erfolgt bis zu zwei Jahre!

Wie vermeide ich Krümel im Bett?

Um grundsätzlich und unabhängig von den Möglichkeiten der einzelnen Webseiten Krümel in Ihrem Bett zu vermeiden, können Sie in Ihren Browser-Einstellungen das Setzen von Cookies deaktivieren. Hier geht der Trend mittlerweile immer mehr dazu über, dass die Browser das von sich aus schon tun. (Eventuell sehen Sie in Ihrem Browser den Hinweis „ePrivacy“ – da sind Sie richtig!)

Sehr hilfreich zum Erkennen und Deaktivieren von Cookies ist übrigens ein kleines Browser-Plugin names „Ghostery“: https://www.ghostery.com Dieses nutze ich selbst.

„No Nudging“

Die Landesdatenschutzbeauftragte in Niedersachsen hat im November 2020 eine Handreichung zum datenschutzkonformen Einholen der Einwilligung über Consent-Layer („Cookie-Banner“) veröffentlicht. Ihre klare Aussage: „Nudging“ beziehungsweise „Dark Patterns“ ist nicht rechtmäßig. Das heißt, alle Banner, bei denen die Einwilligung mit einem Klick (meist farblich hervorgehoben) möglich ist, die Nicht-Einwilligung jedoch umständlich durch Einzelabwahl erfolgen muss, sind nicht DSGVO-konform.

Für datenschutzrechtliche Fragen zu Cookies lesen Sie die FAQ unseres baden-württembergischen Landesdatenschutzbeauftragten: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-zu-cookies-und-tracking-2/

Und obligatorisch der Link zu meiner Datenschutzerklärung.