Datenschutz ist Kür – und Pflicht

zuletzt aktualisiert am: 27. Dezember 2020

Datenschutz ist nicht nur lästige Pflicht. Auch als Marketingargument kann Datenschutz überzeugen.

Warum vor allem kleine Unternehmen vom Datenschutz als Marketingargument profitieren.

Datenschutz ist nach meiner persönlichen Erfahrung für die meisten ein lästiges Übel. Der überwiegende Teil meiner (Nicht-Datenschutz-)Arbeitskollegen, Bekannten und Kunden sehen für Datenschutz „schon irgendwie eine gewisse Notwendigkeit“, aber die meisten machen „den Mist“ (bewusst freundlich formuliert), weil es Gesetz ist und seit einem Jahr hart bestraft werden kann, wenn man sich nicht daran hält.

Schade eigentlich. Jeder, der mich kennt, weiß, dass ich ein Fan der DSGVO bin.

  • Richtig ist: Datenschutz ist für Vereine anstrengend und bisweilen kompliziert.
  • Richtig ist auch: Datenschutz ist vor allem zu Beginn aufwendig und zeitintensiv, wenn man bei Null anfängt.
  • Und, ja: Manchmal ist die Lösung nicht ganz einfach.

ABER:

Datenschutz als Marketingargument ist auch ein klares Signal an Ihre Kunden. Sie schaffen Vertrauen, wenn Sie Ihren Kunden zeigen, was Sie mit deren Daten tun (und was nicht).

Marketingargument „Vertrauen und Glaubwürdigkeit“

Indem Sie sich an die Grundsätze des Datenschutzes halten (z.B. Rechtmäßigkeit, Transparenz, Datenminimierung) stellen Sie sich ganz nebenbei als seriöser Anbieter dar. Das schafft Vertrauen bei Ihren (potenziellen) Kunden. Oft genug sind beispielsweise im B2B-Bereich die Unternehmen gezwungen, ihre Dienstleister nach Compliance-Vorgaben auszuwählen. Wer nicht DSGVO-konform arbeitet, fällt als Partner aus.

Marketingargument „Prozessoptimierung“

Durch Ihre Rechenschaftspflicht und zur transparenten Darstellung der Information nach Art. 13 müssen Sie sich zwangsläufig Gedanken zu Ihren Verarbeitungsprozessen machen. Vielleicht bemerken Sie dabei, dass Sie Daten doppelt oder unnötigerweise erfassen. Werfen Sie unnötigen Ballast ab und konzentrieren Sie sich auf die wesentlichen Sachen. So werden Sie ganz nebenbei effizienter und haben mehr Zeit für den Service.

Marketingargument „Verantwortung“

Da Sie nur diejenigen Daten erfassen, die Sie wirklich benötigen, signalisieren Sie Ihrem Kunden, dass Sie Verantwortung übernehmen. Ihr Kunde ist nicht nur Geldgeber, sondern für Sie in seiner Persönlichkeit (inklusive seiner Persönlichkeitsrechte) wichtig. Und mal ganz ehrlich: Möchten Sie von Ihrem Gegenüber nicht auch lieber als Person wahrgenommen werden?

Übrigens: Das Übernehmen von Verantwortung lässt sich sogar offensiv bewerben.

A propos: Werbung in Zeiten der DSGVO

Auch nach Inkrafttreten der DSGVO ist Werbung auch ohne Einwilligung möglich.

Beispiel 1: Katalogversand an Bestandskunden

Einen Katalog an alle Ihre Bestandskunden zu senden ist auch weiterhin ohne Einwilligung möglich. Rechtgrundlage ist hier das berechtigte Interesse Ihres Unternehmens. Wenn Sie die Kataloge an alle senden (und kein Profiling durchführen), ist das Schutzinteresse des einzelnen Betroffenen nicht höher. Zudem ist ein solches Vorgehen in vielen Fällen erwartbar.

Wenn Sie Ihren Kunden im Voraus bei Datenerhebung (in der Information nach Artikel 13) darüber informieren und ihnen so die Möglichkeit zu geben, dieser Verarbeitung zu widersprechen, fördert dies nicht nur Ihr Ansehen beim Kunden, sondern spart nicht zuletzt auch Porto und schont dadurch sogar noch die Umwelt (kein Papiermüll, kein Transport). (In diesem Fall lehne ich mich aus dem Fenster und behaupte, dass ein Kunde, der der dem Erhalt eines Kataloges aktiv widerspricht, diesen bei Erhalt nicht lesen, sondern direkt entsorgen würde.)

Hier gibt es ein gutes Kurzpapier der DSK: „Orientierungshilfe Werbung“

Beispiel 2: Website-Analyse

Analyse-Tools auf der Website, die nicht über Dritte laufen, sind ebenfalls durch Ihr berechtigtes Interesse rechtmäßig – solange Sie dem Nutzer die Möglichkeit geben, diesen abzuschalten. Bei Anbietern wie Google, der noch dazu in ein Drittland übermittelt, lassen Sie Ihren Kunden vor Nutzung Ihrer Website entscheiden, ob er getrackt werden möchte oder nicht. (Und vergessen Sie nicht, einen AV-Vertrag mit Google zu schließen!)

Lesenswert ist sind die FAQ des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit zum Thema Cookies. (Übrigens: Kennen Sie schon meine „Cookie-Policy„?)

Beispiel 3: Newsletter

Vorbei sind jedoch die Zeiten, in denen man Bestandskunden ungefragt massenhaft Newsletter zugesendet hat. Das war zwar auch schon vor Mai 2018 nicht in Ordnung, aber das Risiko war kalkulierbar. Jetzt jedoch sind die Kunden sensibilisiert – nicht zuletzt durch eine wahre Flut an Einwilligungs-Anfragen von Newsletterversendern kurz vor DSGVO-Start. (Ganz nebenbei: Nicht jede dieser Bestätigungs-Mails war wirklich nötig. Aber es zeigt auch, dass sich viele Firmen offenbar doch nicht ganz sicher waren, ob sie von jedem Empfänger eine nachweisbare, rechtmäßige Einwilligung vorliegen hatten…)

Diese „Aufräumaktion“ kann jedoch auch positiv gewertet werden. Diejenigen Newsletterempfänger, die Ihnen geblieben sind, sind diejenigen, die sich wirklich für Ihr Unternehmen interessieren. Sie können so viel gezielter und effektiver werben.

Nutzen Sie als Newsletter-Anbieter deutsche Unternehmen, wie beispielsweise Newsletter2go (statt den US-Platzhirsch Mailchimp). Diese sind genauso intuitiv und in der Basisversion kostenlos, halten sich jedoch an die Vorgaben der DSGVO. 

Aber zurück zum eigentlichen Thema:

Transparenz und informationelle Selbstbestimmung (also Datenschutz) als Marketing-Argument

Qualität, Verlässlichkeit und guter Service – all das sind Marketingargumente, die Kunden überzeugen, sich für Sie zu entscheiden.

DSGVO-Konformität ist dabei ebenfalls ein Qualitätsmerkmal, ein Zeichen für Verlässlichkeit und nicht zuletzt ein Zeichen für guten Service. Kurz: Datenschutz ist ein TOP-Marketingargument.

Transparenz und informationelle Selbstbestimmungen sind Errungenschaften, die wir in Deutschland etwa seit den 70ern genießen. Dabei ist manchem gar nicht bewusst, welche Privilegien er/ sie genießt. Die Medien betonen nur allzu gern die Nachteile, die wir in der Digitalisierung hätten. Dabei steht der Datenschutz der Digitalisierung positiv gegenüber. „Privacy by design“ heißt das Zauberwort.

Das einheitliche Schutzniveau in Europa ist wichtig, um unsere Grundrechte überall im europäischen Raum wahrnehmen zu können. Zustände wie ich China (der Staat überwacht jeden) oder den USA (wenige private Konzerne sammeln unkontrolliert Daten und der Staat hat ungehindert Zugriff darauf) sind dank DSGVO bei uns eben nicht möglich.

Daher mein Wunsch: Kopieren Sie nicht die „Meckerer“, die die DSGVO so gern als „Bürokratie-Monster“ verteufeln.

Nutzen Sie den Datenschutz als Chance.

Bildquellen

  • feedback: Pixabay - Mohamed Hassan